Bürgerforum über das geplante Gewerbegebiet am Rande von Gessin

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Bürgerforum über das geplante Gewerbegebiet am Rande von Gessin

25.Januar.2023 | 17:00 - 19:00

Kostenlos

UNSERE GÄSTE : Sehr geehrte/r Frau Böck-Friese, Frau Hirsch, Herr Reinholz und Herr Torsten Müller,

 

In den letzten Tagen schwirrten Begriffe und Rechtsgrundlagen durch Gessin, dies es gilt in einen geordneten Rahmen zu packen. Und auch die Emotionen schnellten in die Höhe.

 

Zu dem geplanten Bürgerforum am Mittwoch, dem 25.01.2023 um 17.00 Uhr im Gessiner Dorfhaus waren Sie herzlich eingeladen.

 

In der Eröffnungsrunde bitte ich Sie dem Bürgern dabei zu helfen, alles verständlicher zu machen. Ich werde mich um eine besonnene Moderation bemühen. Um Sie nicht zu überraschen, habe ich mir diesen Kontex vorgestellt.

 

Lieber Torsten Müller,

 

Du hast beruflich viel mit F – und B-Plänen zu tun gehabt. Aus guten Grund bist du daher auch Vorsitzender des Basedower Bauausschusses.

Daher bitte ich Dich am Beispiel des Basedower – F-Planes die wesentlichen Aussagen dieses vorbereitenden Bauleitplans zu erläutern. Was kann ein solcher Bauleitplan leisten und welche Informationen stecken dort drin. Wenn Du möchtest projiziere ich den F-Plan an die Leinwand.

Am Rande könntest Du vielleicht den Unterschied zum B-Plan einmal erläutern.

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Kurt,

 

Du bist der dienstälteste Bürgermeister im Amtsbereich und hast wie kein anderer an der Entwicklung der Gemeinde Basedow mitgewirkt. Erst jüngst hast Du dich für die Entwicklung der Ortsteile Basedow und Seedorf als touristische Schwerpunkt-Orte eingesetzt.  Alleine in Basedow, in Sachen Natur und Architektur eine Perle der Seenplatte, wurden Arbeitsplätze und viele gastronomische Angebote geschaffen. Und aus guten Grunde hat die Gemeindevertretung anders als in anderen ländlich geprägten Orten bisher keine Gewerbegebiete ausgewiesen.

Von Dir als unser Gemeindeoberhaupt wäre es gut zu erfahren, welche weiteren Entwicklungspläne für Dich im Kopfe reifen, gerne unser Dorf betreffend.

 

 

 

Sehr geehrte Frau Böck-Friese,

 

Sie als Chefin des Bauamtes richten Ihr waches Auge besonders auf die Entwicklung des ländlichen Raumes. Wir durften Sie bereits zwei mal als Jury-Mitglied beim kreislichen Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft” begrüßen und Ihnen unser Gessin präsentieren und mit Ihnen in anregende Gespräche führen.

 

Das Asphaltmischwerk ist schon lange Geschichte. Grundlage seiner Betreibung war ein Betriebsplan. Es wäre gut, wenn Sie uns ein solches besondere Verfahren erläutern könnten. Worin ist der Unterschied zwischen einer solchen Genehmigung und einer Baugenehmigung begründet.

 

Die Betreibung hat einen Anfang und wohl hat es ein Ende. Zu jenem Ende haben wir Gessiner Fragen: Welche Auflagen hatte der Betreiber mit der Beendigung bekommen und hat  der ehemalige Betreiber des Asphalt-Mischwerkes nach Ablauf seiner Betriebsgenehmigung alle Auflagen der im Betriebsplan festgesetzten Maßnahmen erfüllt.

 

Überdies interessiert uns, warum es so schwierig scheint, der derzeitige (wohl illegale) Nutzung auf dem Grundstück der Österreichischen STRABAG  ein Ende zu setzen.

 

 

 

Sehr geehrte Frau Hirsch,

 

mit Ihrem Besuch in Gessin stellen Sie sich als Bauamtsleiterin im Amt Malchin am Kummerower See vor. Zunächst möchten wir Ihnen zu diesem Amt gratulieren und wissen zugleich, wie groß Ihr Aufgabegebiet ist. Viel Erfolg dabei.

 

Als Letzte in der Runde möchte Sie und Ihre Arbeit bei der Vorbereitung von Beschlüssen für eine Bauausschuss – oder Gemeindevertretung – Sitzung befragen. Das Amt stellt gemeinsam mit der Gemeindevertretung die Gemeinschaft der Verwaltung unserer Städte und Dörfer da.

 

Wenn Sie mögen, schildern Sie uns doch das praktische Entstehen von Beschlussvorlagen  in Ihrem Bereich. Und wo kann sich der normale Bürger über die konkreten Vorhaben informieren? Wenn Sie wollen kann ich Ihnen einen Rechner zur Demonstration des Ratsinformationssystems zur Verfügung stellen, dessen Auffinden nach der aktuellen Meinungsäußerung eines Neukalener Stadtvertreters so schwer auffindbar sein soll.

 

Eine zweite Frage richtet sich eher der rechtlichen Rolle der Gemeinde in einem Baugenehmigungsverfahren da. Wer ist die Genehmigungsbehörde in einem Bauantragsverfahren? Welche Rolle spielt die Gemeinde dabei.

Es wäre gut, wenn in diesem Zusammenhang uns allen der §36 BauGB erläutert wird. Gerade deswegen, weil immer wieder Unsicherheit besteht ob und unter welchen Umständen eine  Genehmigungsbehörde das Fehlen des Einvernehmens der Gemeinde ersetzen kann.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

ich bitte im anschließenden Gespräch mit den Bürgern eigenständig darauf zu reagieren, wenn konkrete Anfragen zu einem laufenden Verfahren gestellt werden und ob Sie darüber Auskunft geben können. Ich denke hier besonders an die Vertretung der Genehmigungsbehörde.

 

Vielen Dank !

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Kleist

 

Details

Datum:
25.Januar.2023
Zeit:
17:00 - 19:00
Eintritt:
Kostenlos
Veranstaltungskategorien:
, ,

Veranstalter

Mittelhof Gessin e.V.
Telefon
03995718305
E-Mail
mittelhof-gessin@t-online.de
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